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blue-office consulting ag 

AGB der blue office consulting ag

   
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

blue office consulting ag, CH-6280 Hochdorf

A. GRUNDSATZ

1) Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der blue office®.

2) Geschäftsbedingungen Dritter (Kunden, etc.) werden von blue office® - auch wenn keine offensichtlichen Wiedersprüche vorliegen - nicht anerkannt.

3) Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

B. ANGEBOT, LEISTUNGSUMFANG

1) Angebote von blue office® sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt namentlich hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und sonstigen Nebenleistungen.

2) Die Auftragsbestätigung der blue office® definiert den Umfang der zu erbringenden Leistungen, ergänzend gelten diese AGB und allenfalls weitere besondere Vereinbarungen.

3) blue office® behält sich vor, Abweichungen von den Angebotsunterlagen resp. der Auftragsbestätigung infolge zwingend vorgeschriebener rechtlicher oder technischer Normen zu berücksichtigen.

C. INSTALLATION, SCHULUNG UND BERATUNG

1) Für die ordnungsgemässe Installation der von blue office® gelieferten Software ist der Kunde verantwortlich.

2) Aufgrund individueller Vereinbarung von blue office® vorgenommene Installationsarbeiten werden gesondert verrechnet.

3) Schulung und Einführung des Kunden resp. dessen Angestellten in die Bedienung der gelieferten Software sind individuell zu vereinbaren und werden gesondert verrechnet.

4) Telefonische Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

D. DRITTLEISTUNGEN

1) blue office® ist berechtigt, von ihr geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.

E. LIEFERFRISTEN

1) blue office® ist ausschliesslich an schriftlich vereinbarte Liefertermine gebunden. Auftragsänderungen haben, sofern nichts anderes vereinbart, die Aufhebung der zuvor festgelegten Termine und Fristen zur Folge.

2) In Fällen höherer Gewalt oder anderweitigen von blue office® nicht vertretbaren Ereignissen verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.

F. ANNAHMEVERZUG DES KUNDEN

1) Kommt der Kunde mit der Annahme der bestellten Ware in Verzug so ist blue office® nach Ansetzung einer Nachfrist von höchstens 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Der Schadenersatz beträgt 50% des Auftragswertes.

2) blue office® behält sich in jedem Fall die Geltendmachung weiteren Schaden vor.

G. UNTERSUCHUNGS- UND RÜGEPFLICHT

1) Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile unmittelbar nach Erhalt auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler unverzüglich der blue office® schriftlich anzuzeigen.

2) Individualsoftware gilt dann als abgenommen, wenn der Kunde innert 5 Tagen nach Installation oder Übergabe der Programme oder Programmteile keine schriftliche Beanstandung erhebt.

H. ABNAHME

1) Die Abnahme der korrekten Softwareinstallation von blue office® Produkten ist mit dem akzeptieren der Lizenzbedingungen während des Installations-Dialogs gegeben und kann nicht mehr angefochten werden.

l. MÄNGELRÜGE

1) Mängel gelten dann als ordentlich gerügt, wenn Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend gemacht werden und eine detaillierte Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.

J. GEWÄHRLEISTUNG

1) Dem Kunden ist bekannt, dass Standardsoftware Ihrer Komplexität und vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten wegen nicht in jedem Fall fehlerfrei ausgeliefert werden kann. Insbesondere macht die blue office® keine Kompatibilitätszusagen.

2) blue office® wird nach Eingang der ordentlichen Mängelrüge nach freier Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Massnahmen ergreifen (z.B. Übersenden von Datenträgern oder Informationsblättern).

3) Zeigen die Vorkehrungen gemäss vorgenanntem Punkt keinen Erfolg, kann blue office® ordentlich gerügte Mängel nach Wahl durch Nachbesserung, Austausch mit fehlerfreier Ware oder Überlassung eines neuen Releases beseitigen. Der Zeitpunkt der beschrieben Massnahmen bleibt unbestimmt.

4) Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn der Kunde oder Dritte Veränderungen an gelieferter Software vornehmen, es sei denn, der Kunde könne nachweisen, dass der Mangel nicht auf die Veränderung zurückzuführen ist.

K. HAFTUNG

1) blue office® haftet – aus jeglichem Rechtsgrund – ausschliesslich für Schäden, die auf der Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen Hauptpflicht (sofern Kardinalpflicht) beruhen resp. für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.

2) blue office® haftet in keinem Fall für atypische sowie Folgeschäden.

3) Desgleichen haftet blue office® nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Massnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders hätte verhindern können.

L. PREISE

1) Massgeblich sind die Preise der Auftragsbestätigung, zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich netto, d.h. ohne Frachtspesen.

2) Lieferungen und Leistungen, für die im voraus nicht ausdrücklich Preise vereinbart sind, werden zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen verrechnet.

3) Dienstleistungen, für die im voraus kein Festpreis vereinbart ist, werden zu den im Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Listenpreise verrechnet.

4) blue office® ist ohne ausdrücklich anderslautende Vereinbarung an die Preise nicht gebunden, wenn eine Lieferfrist von mehr als vier Monaten ab schriftlicher Auftragsbestätigung vorgesehen ist. Diesfalls werden die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreis verrechnet.

M. ZAHLUNGSKONDITIONEN

1) Soweit nichts abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen 10 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

2) Verrechnungen und Rückbehalte sind unzulässig.

3) Stehen beim gleichen Kunden mehrere Rechnungen zur Zahlung an, wird ohne anderslautende Order des Kunden zunächst die fällige, unter mehreren fälligen die jeweils ältere Schuld getilgt.

N. UMFANG DER RECHTSEINRÄUMUNG

1) blue office® behält an der Vertrags-gegenständlichen Software die Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie die Verwertungsrechte, soweit nicht schriftlich eine anderslautende Vereinbarung getroffen ist. Die auf den Programmträgern und/oder Verpackungen angebrachten Schutzrechtshinweise- insbesondere auch solche Dritter- sind strikte zu beachten.

2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erwirbt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht an der auf den ausgelieferten Programmträger enthaltenen Software. Diese dürfen nur zum Zwecke der Sicherung und Installation kopiert werden. Die Nutzung im Netzwerk bedarf einer gesonderten Rechtseinräumung.

3) Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig. Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet blue office® im Rahmen Ihrer Standardpflegeverträge an.

4) Die Dekompilierung oder Disassemblierung der vertragsgegenständlichen Software (Reverse Engineering) ist unzulässig.

5) blue office® behält sich vor, dem Kunden auf Wunsch Informationen, die er zur Herstellung der Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderen Programmen benötigt, gegen eine angemessene Vergütung zur Verfügung zu stellen. Bei Verwendung dieser Informationen hat der Kunde die in Art. 21 Abs. 2 des Urheberrechtsgesetzes vorgeschriebenen Beschränkungen strikte zu beachten.

O. SCHUTZRECHTE DRITTER

1) Der Kunde verpflichtet sich, blue office® von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der gelieferten Software in Kenntnis zu setzen und blue office® auf Ihre Kosten die Rechtsverteidigung zu überlassen.

2) blue office® ist berechtigt, notwendig werdende Softwareänderungen aufgrund Schutzrechtsbehauptungen Dritter auf eigene Kosten auch bei ausgelieferter und bezahlter Ware durchzuführen.

P. ABTRETBARKEIT VON ANSPRÜCHEN

1) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber der blue office® abzutreten oder Rechte und/oder Pflichten aus mit blue office® geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von blue office® ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt namentlich für oder bei Gewährleistungs-Ansprüchen.

2) Das Nutzungsrecht der Lizenzen ist nicht übertragbar und darf auch nicht gegen Entgelt weiter veräussert werden.

Q.DATENSCHUTZ

1) Der Kunde ermächtigt blue office® ausdrücklich, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung über ihn erhaltenen Daten zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.

R. SAVATORISCHE KLAUSEL

1) Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll ein Bestimmung treten, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.

S. ERFÜLLUNGSORT

1) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen ist der jeweilige Sitz der blue office consulting ag.

T. GERICHTSSTAND

1) Als Gerichtsstand gilt der jeweilige Sitz der blue office consulting ag.

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