07.08.2025
Adressinformationen zum Rechnungssteller müssen ab dem 21. November 2025 in strukturierter Form abgebildet sein, ansonsten können diese Forderungen nicht mehr bezahlt werden.
Ebenso werden ab 2026 die strukturierten Adressinformationen sowohl für alle Inland- wie auch für Auslandzahlungen zur Pflicht.
Bitte stellen Sie sicher, dass die Einstellungen in Ihrer blue office® Version korrekt hinterlegt sind.
Die notwendigen Schritte sind in der Onlinehilfe 25-01 beschrieben, Ihr blue office® Partner hilft bei Bedarf gerne bei der Umsetzung.